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Beratungsstelle Rituelle Gewalt

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Testamentsspende

Mit Ihrem letzten Willen können Sie die Vereinsarbeit über Ihren Tod hinaus unterstützen.

Was bleibt, wenn ich gehe? Was geschieht mit meinem Hab und Gut? Was bleibt von den Werten und Idealen, die ich mein Leben lang gelebt, die mein Dasein geprägt haben? Irgendwann kommt für uns alle der Zeitpunkt, an dem wir uns diese Fragen stellen.
Durch die Berücksichtigung von KARO e.V. in Ihrem Testament legen Sie fest, wie viel aus Ihrem Nachlass Sie vererben möchten. Durch Ihren letzten Willen geben Sie uns die Möglichkeit noch bessere Arbeit zugunsten der von uns betreuten Opfer von Gewalt und Missbrauch zu leisten. Wir geben Ihnen unser Wort, dass Ihr Wille und Ihre Wünsche umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema

https://www.karo-ev.de/cms/| |/www/htdocs/w00767a4/KARO2012/cms/

Wussten Sie schon?

 

Am besten formulieren Sie Ihren Willen schriftlich in einem Testament. Wenn Sie KARO e.V. ein bestimmtes Geldguthaben, einen Anteil Ihres Gesamtvermögens oder auch Wertgegenstände hinterlassen möchten, können Sie auch über Ihre eigene Zeit hinaus Gutes bewirken. Genauere Informationen zu den formellen Anforderungen an ein Testament erhalten Sie bei Ihrem Notar.