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Pressemitteilung

18.10.2022

Pressemitteilung anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel am 18. Oktober 2022

Die Verschärfung der Menschenhandelsparagraphen ist wirkungslos

Durch die liberale Prostitutionsgesetzgebung ist Deutschland zum Zielland für Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung geworden. Vor allem Frauen aus armen Regionen in Südosteuropa werden nach Deutschland in die Prostitution gehandelt. Die sexuelle Ausbeutung findet in legalen Bordellen, in angemeldeten und unangemeldeten Appartements und auf den Straßenstrichs deutscher Städte statt. Besonders reichere EU-Länder mit einer liberalen Prostitutionsgesetzgebung profitieren von der Not dieser Frauen, zum Beispiel durch Steuereinnahmen. „Das widerspricht den Werten, die sich die EU als Gemeinschaft gegeben hat und die sie nach außen hin vertritt,“ so Marie Kaltenbach vom Bündnis Nordisches Modell. „Diese Frauen werden hierzulande sexuell ausgebeutet und Deutschland übernimmt keine Verantwortung für die Schäden, die die Betroffenen an Körper und Psyche erfahren.“ Dass auch die Reform der Straftatbestände zu Menschenhandel zu keiner Besserung geführt hat, stellte jüngst auch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. fest.

Das Forschungsinstitut führte in der Zeit vom 01.11.2020 bis 24.09.2021 eine Evaluation der im Jahr 2016 reformierten strafrechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels durch. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erteilte Auftrag beinhaltete die Durchführung einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung.

Die Bestandsanalyse zeigte, dass die Geschädigten der sexuellen Ausbeutung fast durchweg weiblich (95 %) waren, jede fünfte geschädigte Frau sogar unter 18 Jahre alt war und die Mehrzahl aus südosteuropäischen Staaten, wie Rumänien und Bulgarien kam. Bei 41 % der Geschädigten wurden Zeuginnen anscheinend eingeschüchtert, in der Regel durch die beschuldigten Menschenhändler. In der Hälfte der Fälle konnten Hinweise auf die Organisierte Kriminalität gefunden werden.

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. verwies auf den wissenschaftlichen Konsens, demzufolge das Dunkelfeld im Bereich des Menschenhandels groß sein dürfte und davon auszugehen ist, dass mindestens 90 % aller Menschenhandelsdelikte im Dunkelfeld verbleiben.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Ziel, die Strafverfolgung durch eine Neufassung der strafrechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern, nicht erreicht worden ist. So ergeben die ausgewerteten Statistiken keine Erhöhung der Fallzahlen, Strafverfahren oder Verurteilungsquoten. Von einer Verbesserung der Strafverfolgungspraxis beim Menschenhandel ist somit nicht auszugehen. Polizeiliche Ermittlungen im Bereich Menschenhandel sind für die ohnehin schon stark belasteten Polizei- und Justizbehörden aufwendig und führen dennoch kaum zu Verurteilungen. Jegliche Abschreckungswirkung fehlt. Das Bundeskriminalamt weist in seinem im Oktober 2022 veröffentlichten Bundeslagebild zu Menschenhandel und Ausbeutung darauf hin: „Der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung stellt auch weiterhin ein lukratives Betätigungsfeld für organisierte Tätergruppierungen dar.“

Das Bündnis Nordisches Modell kommt zu dem Schluss, dass weder das Prostitutionsgesetz und das Prostituiertenschutzgesetz noch die Verschärfung der Menschenhandelsparagrafen die Frauen vor sexueller Ausbeutung schützt. Die zurzeit geltenden Gesetze sind nicht geeignet, dem Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wirkungsvoll entgegenzutreten. Geschützt werden in Deutschland in erster Linie die Profiteure: Freier, Zuhälter und Menschenhändler. Es ist endlich an der Zeit, das System Prostitution ganzheitlich zu betrachten. Es braucht dringend Prävention durch Reduzierung der Nachfrage.

 

Weitere Informationen zum Thema

https://www.karo-ev.de/cms/| |/www/htdocs/w00767a4/KARO2012/cms/

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